Datenschutzregelung des Musikverein „Die Musketiere“ Oberschwandorf
Datenschutzregelungen

1) Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung
der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im
Verein erhoben, verarbeitet und genutzt.
2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes
Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

• das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
• das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
• das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
• das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
• das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO und
• das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO.

3) Den Funktions- und Amtsträgern in den Organen des Vereins, allen ehrenamtlich und
hauptamtlichen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene
Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu
verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht
besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
4) (optional, falls nach Bestimmungen notwendig) Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten
nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der
geschäftsführende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten.
5) Weitere Datenschutzregelungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von
personenbezogenen Daten im Verein sind in einer gesonderten Datenschutzordnung schriftlich
niedergelegt. Diese Datenschutzordnung kann vom Vorstand des Vereins beschlossen werden.